Entstehung des Türdrückers im Design nach Walter Gropius

 

Der Gropius-Drücker entstand in Weimar

 

Nach Walter Gropius (1883-1969) eigenen Angaben entstand der Entwurf zu dieser Türklinke 1922 in seinem privaten Bauatelier in Weimar unter maßgeblicher Beteiligung seines Mitarbeiters Adolf Meyer (1881-1929). Gropius war zu dieser Zeit Direktor des Staatlichen Bauhauses in Weimar und unterhielt das Bauatelier nebenher zur Abwicklung seiner privaten Bauaufträge. Ob der Türdrücker-Entwurf im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag entstand oder ob es sich eher um eine zufällige Entwurfsarbeit handelte, ist nicht bekannt. Eine erste Variante ist bei den Umbauten des Stadttheaters in Jena und des Hauses Otte in Berlin im Herbst 1922 sowie bei der Innenausstattung des Fagus-Werkes in Alfeld Ende 1922 verwendet worden.

 

Diese Türdrücker besaßen anstelle des abgewinkelten Vierkantstabes einen konischen Griffhals, der rechtwinklig an den Vierkantstab ansetzte. Ästhetisch waren sie noch weit entfernt von der nur wenige Monate später folgenden Ausführung in der heute bekannten Form. Diese wurde wohl im Sommer 1923 im Versuchshaus “Am Horn” in Weimar erstmals verwendet. Für das von Georg Muche (1895-1987) für die erste große Bauhausschau entworfene Haus entstanden neben den Türdrückern auch die Fensteroliven nach dem gleichen Entwurfsprinzip - ein zylindrischer Griff wurde mittig auf den Vierkantstab aufgesetzt.

 

Als Hersteller der Beschläge für das Haus “Am Horn” ist die Berliner Bronzegießerei S. A. Loevy überliefert. Das traditionsreiche Unternehmen hatte bereits 1914 die Beschläge für Gropius Werkbundfabrik in Köln geliefert und galt besonders für die Berliner Architekten als erste Adresse. Gropius kannte die Gießerei zweifellos seit seiner Tätigkeit bei Peter Behrens (1868-1940), der seine Türbeschläge und zahlreiche andere Metallarbeiten spätestens ab 1901 bei Loevy fertigen ließ.

 

Vorausschauend sicherte sich Loevy 1923 von Gropius die alleinigen Herstellungsrechte für die Türdrücker. Zweifellos zur damaligen Zeit eine mutige Entscheidung, denn der Gropius-Drücker fand, wie ein Geschäftsführer von Loevy einige Jahre später bekannte, anfangs nur wenig Interesse. Selbst Gropius verwendete die Türdrücker in seinen Bauten nur gelegentlich, wie etwa im Verwaltungsgebäude des Fagus-Werkes. Hierfür entstand der größte bisher bekannte Gropius-Drücker. An der Eingangstür zum Verwaltungsgebäude ist bis heute ein 152 Millimeter großes eisernes Drückerpaar erhalten geblieben, das vermutlich als Sonderanfertigung mit der Tür entstand.

 

Der Dessauer Bauhausdrücker

 

Im Frühjahr 1925 übersiedelte das Bauhaus, in Weimar politisch unter Druck geraten, nach Dessau. Hier bot sich für Gropius die Gelegenheit, ein neues Schulgebäude und eine Siedlung für die Bauhausmeister zu errichten. Der Auftrag wurde über das private Bauatelier abgewickelt und hier entstand auch der Entwurf für die „Dessauer Bauhausdrücker“. Sie unterschieden sich von den Weimarer Drückern zum einen durch ihre Größe und zum anderen durch einen deutlichen Absatz zwischen Vierkantstab und Griffrolle. Während der Durchmesser der Griffrolle bei dem Weimarer Entwurf etwa der Diagonalen des Vierkantes entsprach - wodurch den Drückern ein schlankes und graziles Aussehen verliehen wurde - war er bei den Dessauer Drückern größer und setzte sich deutlich vom Vierkantstab ab.

 

Den wesentlichsten Unterschied bildeten jedoch die Kurzschilder, die den Drücker zur Garnitur ergänzten. Hatte Gropius bisher auf runde oder quadratische Rosetten und Langschilder aus dem Standardprogramm der Baubeschlag-Hersteller zurückgegriffen, so entstand für das Bauhausgebäude und die Meisterhaussiedlung eine eigene Drückergarnitur. Die oben und unten halbkreisförmig ausgebildeten Kurzschilder deuten ebenso, wie die Tatsache dass sie außer in den Bauhausbauten nur noch für das Haus Fieger verwendet wurden, auf die Mitarbeit von Carl Fieger (1893-1960) hin, der zu dieser Zeit im Bauatelier Gropius beschäftigt war.

 

Für die Dessauer Bauten waren rund 500 Garnituren zu beschaffen, die auf Vermittlung eines mitteldeutschen Baubeschlag-Händlers von der Solinger Metallwarenfabrik Ernst Wagener geliefert wurden. Warum Gropius sich für Wagener und nicht für Loevy entschieden hatte, darüber kann nur spekuliert werden. Unter Umständen lag es an einer größeren Anzahl eiserner Drücker für die Stahltüren im Bauhausgebäude. Eisen wurde bei Loevy nicht verarbeitet. Auf jeden Fall war es eine folgenschwere Entscheidung.

 

Die Eröffnung des Bauhausgebäudes am 4. Dezember 1926 und die damit verbundene nationale wie internationale Beachtung sowie die zahlreichen Fachbesucher wirkten als Multiplikatoren. Der Gropius- bzw. Bauhausdrücker entwickelte sich neben den Frankfurter Normendrückern von Ferdinand Kramer (1898-1985) innerhalb kurzer Zeit zum meistverwendeten Türdrücker des Neuen Bauens.

 

Loevy bot Ende der 1920er Jahre drei unterschiedlich große Gropius-Drücker als Modell Nr. 3174 und zwei Fensteroliven als Modell Nr. 3424 an.

 

Der Prozess um die Herstellungsrechte

 

Mit dem Ende der 1920er Jahre einsetzenden Bauboom war Loevy vermutlich nicht mehr in der Lage, den wachsenden Bedarf an Gropius-Beschlägen abzudecken. Vieles deutet darauf hin, dass damals zahlreiche Aufträge zur Lohnfertigung an andere Gießereibetriebe und Baubeschlag-Hersteller vergeben wurden, darunter auch an die Wilhelm Engstfeld AG (Wehag) in Heiligenhaus. Um 1930 erwarb das niederrheinische Unternehmen von Loevy eine Lizenz zur Fertigung der Gropius-Beschläge. Dies geschah anscheinend im Hinblick auf einen bereits laufenden Rechtsstreit zwischen Loevy und Wagener. Letztere hatte in einem Jubiläumskatalog 1928 mit dem „Dessauer Bauhausdrücker“ geworben. Loevy, noch immer im Besitz der alleinigen Herstellungsrechte, reichte daraufhin Ende 1929 beim Landgericht Berlin Klage gegen Wagener und Gropius ein.

 

Im Dezember 1930 entsprach das Landgericht der Klage Loevys in einem Teilurteil und untersagte Wagener die weitere Herstellung und Verbreitung des Drückers. Lediglich den Schadensersatzforderungen ließ das Gericht in der Schwebe.

 

Wagener ging in Berufung und der Fall wurde im März 1932 vor dem Berliner Kammergericht erneut verhandelt. In der Berufungsverhandlung ging es einerseits um die Frage, handelt es sich bei dem Türdrücker um ein Kunstwerk, und andererseits, wenn ja, steht Gropius daran das Urheberrecht zu. Obwohl die preußische Künstlerische Sachverständigenkammer in zwei Gutachten die „Neuheit und Eigentümlichkeit sowie den ästhetischen Wert des Türdrückers“ ausdrücklich bejahte, kam das Gericht zu der Ansicht, dass „der puritanische Verzicht auf jede schmückende Zutat zu den Grundformen, die strenge Sachlichkeit von Zylinder und Vierkant, der notwendigen Individualität im gegebenen Fall entbehre.“ Des Weiteren ging das Kammergericht davon aus, dass „auch an den Arbeiten des Privatateliers von Gropius dem Staat (Land Thüringen) das Urheberrecht zustehe. Das Kammergericht änderte die landgerichtliche Entscheidung und wies die Klage Loevys ab. Gegen diese Entscheidung legte Loevy Revision ein. Zur abschließenden Verhandlung kam es am 14. Januar 1933 vor dem I. Zivilsenat des Reichsgerichts in Leipzig. Das Gericht kam erneut zu der Auffassung, dass dem Gropius-Drücker „keine eigentümlich künstlerische Schöpfung innewohne“ und ihm ein „Überschuss an künstlerischer Form fehle“. In der Frage des Urheberrechts neigte der Senat ebenfalls zu der Auffassung, dass Gropius als Direktor des Bauhauses Angestellter des Landes Thüringen gewesen sei. Für die Abweisung der Revision spielte diese Ansicht jedoch keine Rolle, weil dafür bereits die Verneinung der Kunstschutzfähigkeit ausreichend war. Mit der Entscheidung des I. Zivilsenats wurde der Drücker-Entwurf quasi vogelfrei. Der Streitwert war auf 7.000 Reichsmark festgelegt, dies entsprach etwa 800 Paar Gropius-Drücker!

 

Der anonyme Gropius-Drücker

 

Während sich S. A. Loevy nach der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Geschäft mit der Moderne zurückzog und sich auf Stilbeschläge konzentrierte, fand der Gropius-Drücker und die dazu gehörigen Fensteroliven und Pendeltürgriffe bei anderen Baubeschlag-Herstellern sehr schnell Eingang in die Musterbücher und Kataloge. Schon ab 1928 hatten vereinzelte Hersteller Gropius-Beschläge angeboten, waren aber durch Loevy juristisch nicht belangt geworden. Zu diesen Firmen zählten die Bronzewarenfabrik Ernst Nofen (ERNO) in Hösel, die Metallwarenfabrik Otto Grosssteinbeck (OGRO) in Velbert und die Metallgießerei Gebrüder Hülsdell (GeHü) in Heiligenhaus. Diese und viele andere, noch folgende Hersteller hatten eins gemeinsam, der Gropius-Drücker war bei ihnen nur noch eine namenlose Türklinke, die sich hinter irgendeiner Modellnummer verbarg, allenfalls das Bauhaus fand dabei gelegentlich noch Erwähnung.

 

Mit Beginn der deutschen Wiederaufrüstung wurden Baubeschläge ab Mitte der 1930er Jahre kaum noch aus so genannten Buntmetallen gefertigt. So gab es den Gropius-Drücker ab 1935 fast ausnahmslos als Eisenguss-Ausführung. Aber auch dieses Material wurde rüstungsbedingt schnell wieder abgelöst. Der neue Werkstoff hieß Leichtmetall und verbarg sich oft hinter Kunstnamen wie Hydronalium oder Platinoxal. Spätestens ab 1937 wurden die Beschläge der Gropius’schen Form nur noch aus diesem Material gefertigt. Oftmals in einer unglaublichen Vielfalt an Variationen und Größen. Damit vollzog sich auch eine Veränderung der Herstellungstechnologie. Wurden die Beschläge bisher im Sandgussverfahren hergestellt, so erfolgte der Leichtmetallguss in Stahlformen, den so genannte Kokillen.

 

Die letzten Musterbücher, in denen Türdücker der Gropius’schen Form abgebildet waren, erschienen um 1939/40. Kurze Zeit später musste die Beschlagproduktion eingestellt werden, weil die gesamten Produktionskapazitäten der Kriegsführung untergeordnet wurden

 

Nach dem Ende des II. Weltkrieges knüpften die Baubeschlag-Hersteller anfangs an die Vorkriegsproduktion an und vereinzelt wurden auch wieder Gropius-Beschläge hergestellt. Doch schon zu Beginn der 1950er Jahre sind die strengen geometrischen Formen von den schwungvollen Linien der Nierentisch-Ära abgelöst worden.

 

 

Vielen Dank an Herrn Harald Wetzel (www.gropius-druecker.de) für die Erlaubnis zum 

Nachdruck.